Erstberatung
Nach einem vorbereitenden Telefonat oder E-Mailaustausch können Sie einen Erstberatungstermin mit mir vereinbaren. Damit ich den Termin angemessen vorbereiten kann, schicken Sie mir bitte vorab eine kurze Schilderung des Falles und Ihres Vorhabens sowie wichtige Unterlagen, soweit Sie über diese verfügen.
Die Erstberatung ist gebührenpflichtig. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kann die Gebühr für die Erstberatung frei zwischen Rechtsanwalt und Mandant vereinbart werden. Wenn dieser erste Termin keiner besonderen Vorbereitung bedarf und weniger als eine Stunde in Anspruch nimmt, berechne ich eine Gebühr i.H.v. 50 €. Für komplexere oder zeitaufwendigere Beratungen kann das Honorar bis 150 € betragen.
Wenn auf die Erstberatung die Erteilung eines Mandats folgt, wird die Erstberatungsgebühr mit den für die Bearbeitung des Falles anfallenden Gebühren verrechnet.